Bebauungsplan für Starnberger Flügelbahnhof liegt aus

Bauleitplanverfahren – Beteiligung der Öffentlichkeit – hier: Frühzeitige Unterrichtung gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) – Beschleunigtes Verfahren – vom 15.10.2018 mit 15.11.2018

Für das Planungsgebiet

Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2002a Arnulfstraße südlich zwischen Querbahnsteig Starnberger Flügelbahnhof und nördlichem Vorplatz (Flurstück Nr. 6856/97, Gemarkung München, Sektion 4)
– Starnberger Flügelbahnhof –

wird die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit vom 15. Oktober 2018
mit 15. November 2018
durchgeführt.

Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung hat am 13. Juni 2018 beschlossen, für das vorgenannte Gebiet einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Grünordnung aufzustellen.

Das Planungsgebiet umfasst zirka 5.226 Quadratmeter und befindet sich im 2. Stadtbezirk Ludwigsvorstadt – Isarvorstadt. Im Norden grenzt unmittelbar der Stadtbezirk 3 – Maxvorstadt an.

Die DB Station&Service AG als Vorhabenträgerin beabsichtigt, auf dem Standort des heutigen Starnberger Flügelbahnhofs ein neues Bürogebäude zu errichten. Dieses neue Gebäude ist der Ersatz für das wegfallende Bahnhofsgebäude Starnberger Flügelbahnhof. Der geplante Baukörper ist ein eigenständiges Vorhaben, wird aber im stadträumlichen Kontext als Bestandteil der architektonischen und gestalterischen Gesamtfigur des neuen Münchner Hauptbahnhofs wahrgenommen werden.

Es entsteht ein fünfgeschossiges Basisgebäude entlang der Arnulfstraße, das im südwestlichen Bereich einen Hochpunkt mit 17 Geschossen und maximal 69,90 Meter Höhe erhalten soll. Das neue Gebäude soll im wesentlichen Büronutzung enthalten sowie nicht mit dem Betrieb der Bahn verbundenen Einzelhandel und Gastronomie, Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Fahrräder sind in der Tiefgarage angeordnet.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Es wird keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

Die Unterlagen, aus denen sich die Öffentlichkeit zu den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung, sich wesentlich unterscheidenden Lösungen und den voraussichtlichen Auswir­kungen der Planung unterrichten kann, werden vom 15. Oktober 2018 mit 15. November 2018 an folgenden städtischen Dienststellen zur Einsicht bereitgehalten:

  1. beim Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Blumenstraße 28b (Hochhaus), Erdgeschoss, Raum 071 (Auslegungsraum – barrierefreier Eingang an der Ostseite des Gebäudes, auf Blumenstraße 28a), von Montag mit Freitag von 6.30 bis 18 Uhr,
  2. bei der Bezirksinspektion Mitte, Tal 31
    (Montag, Mittwoch, Freitag von 7.30 bis 12 Uhr,
    Dienstag von 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr,
    Donnerstag von 8.30 bis 15 Uhr),
  3. bei der Stadtbibliothek Isarvorstadt, Kapuzinerstraße 28
    (Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 10 bis 19 Uhr und Mittwoch von 14 bis 19 Uhr).

Äußerungen können während dieser Frist bei den oben genannten städtischen Dienststellen vorgebracht werden. Diese werden überprüft und fließen dann in das weitere Bauleitplanverfahren ein. Eine Entscheidung zu den Äußerungen wird durch den Stadtrat getroffen.